Muss eine Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie stattfinden?
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine Eigentümerversammlung grundsätzlich auch während einer Corona-Pandemie stattfinden muss. Die jährliche Versammlung ist der zentrale Ort für die Entscheidungsfindung der Eigentümer. Auch während einer Pandemie müssen die Eigentümer eine Möglichkeit bekommen, sich auszutauschen und zu diskutieren. Die bestehenden Hygienevorschriften stehen der Planung eines solchen Ereignisses grundsätzlich nicht im Wege. Solange der Aufwand, um eine Versammlung ermöglichen zu können, noch vertretbar ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, muss eine Eigentümerversammlung weiterhin stattfinden (LG Frankfurt 16.02.2021 – 2-13 T 97/20, 92 C 3124/20 (81))
Markus Rauh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht