Arbeitsrecht: Darf Corona-Bonus nach Kündigung behalten werden?

Was passiert mit dem bereits ausgezahlten Corona-Bonus, wenn der Arbeitnehmer kurz danach kündigt?

Im Jahr 2020 zahlten einige Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Corona-Bonus aus, um sie in der angespannten Situation zu unterstützen. Doch was passiert mit der bereits ausgezahlten Prämie, wenn der Arbeitnehmer kurz danach kündigt? Muss das Geld an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden?

Vor dem Arbeitsgericht Oldenburg ging es um einen Fall, in dem einem Erzieher im November 2020 ein steuerfreier Corona-Bonus in Höhe von 550 Euro ausgezahlt wurde. Im Januar 2021 reichte der Erzieher bei der Kindertagesstätte seine Kündigung ein. Sein Arbeitgeber zog anschließend von den letzten beiden zu zahlenden Monatsgehältern insgesamt 550 Euro ab und holte sich so die ausgezahlte Prämie zurück. Die Kita stützte ihr Verhalten auf eine schriftliche Erklärung, die im Rahmen der Auszahlung der Corona-Prämie verfasst wurde. In dieser Erklärung wurde darauf verwiesen, dass eine Rückzahlungsklausel Anwendung findet, die in den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmer mit der Kita enthalten ist. Die Klausel regelt, dass ein Arbeitnehmer, der zwölf Monate nach Erhalt einer freiwilligen Sonderzahlung aus eigenen Gründen kündigt, den Bonus vollständig zurückzahlen muss.

Aus Sicht des zuständigen Gerichts ist die Rückzahlungsklausel aus zwei Gründen unwirksam. Zum einen seien arbeitsrechtliche Rückzahlungsklauseln, die Mitarbeiter an das Unternehmen über das folgende Quartal hinaus binden, unangemessen. Zum anderen sollte mit der Zahlung des Bonus eine bereits zurückliegende Arbeitsleistung während der Corona-Pandemie honoriert werden. Die Rückforderung der Bonuszahlung sei aus diesem Grund nicht möglich. Das ArbG Oldenburg verurteilte den Arbeitgeber zur Rückzahlung der zu Unrecht von berechtigten Lohnansprüchen des klagenden Arbeitnehmers abgezogenen 550 Euro nebst Zinsen (ArbG Oldenburg 15.05.2021 – 6 Ca 141/21).

Stefan Schröter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht