Verkehrsrecht: Ohnmacht am Steuer

Bußgeld für den Fahrzeughalter nur bei Zugang des Anhörungsbogens!

Das Landgericht Oldenburg sollte entscheiden, ob einem Autofahrer wegen eines Bewusstseinsverlustes am Steuer der Führerschein zu Recht vorläufig entzogen wurde. Der vorläufige Entzug des Führerscheins ist gerechtfertigt, wenn der Autofahrer damit rechnen musste, dass seine Leistungsfähigkeit am Steuer eingeschränkt ist. Es müssen somit hinreichende Anhaltspunkte für einen „körperlichen Mangel“ vorliegen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn es regelmäßig zu Schwindel- oder Ohnmachtsanfällen kommt. Im konkreten Fall erlitt der Mann bereits am Morgen des Tattages einen Schwindelanfall. Nachdem er etwas gegessen und getrunken hatte, ging es dem Beklagten jedoch nach eigenen Angaben wieder gut. Das LG Oldenburg war der Meinung, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen weiteren Schwindelanfall während der Autofahrt vorlagen. Eine derartige Vorsicht könne nicht von dem Betroffenen verlangt werden, da dies die Sorgfaltsanforderungen an Kraftfahrzeugführer übersteigen würde. Ein kurzzeitiges Schwindelgefühl sei weder unüblich noch pauschal besorgniserregend (LG Oldenburg 22.04.2021 – 4 Qs 167/21).

Michael Stock

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Zivilrecht
Urheberrecht
Recht des gewerblichen Rechtsschutzes