Neues Gesetz erleichtert Gesellschafts- und Vereinsgründungen ab 01.08.2023
Seit dem 01.08.2022 ist es bereits möglich gewesen, eine GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft) im Online-Beurkundungsverfahren zu gründen. Dieses Onlineverfahren war jedoch nur möglich mit Bareinlage. Gründung mit Sacheinlage, Anmeldungen im Handelsregister wurde von diesem Verfahren bislang nicht erfasst. Dies ändert sich jedoch ab dem 01.08.2023.
Welchen Anwendungsbereich hat das Online-Beurkundungsverfahren?
Ab dem 1. August 2023 können folgende Vorgänge Online beurkundet werden:
- GmbH-Gründung auch mit Sacheinlage
- Vereinsanmeldung im Vereinsregister
Gründungsvollmachten - Einstimmige Beschlüsse zur Änderung des
GmbH-Gesellschaftsvertrages - Kapitalmaßnahmen
- Übernahmeerklärung durch Gesellschafter
Was wird für die digitale Beurkundung benötigt?
Die digitale Beurkundung läuft über ein besonders gesichertes Videokommunikationssystem. Dieses System kann entweder über den Computer unter folgenden Link erreicht werden: https://online-verfahren.notar.de/ oder mittels Smartphones/ Tablet über die Notar-App erreicht werden. Für das Verfahren selbst benötigt man einen Reisepass oder Personal mit Online-Funktion und dementsprechend ein NFC-fähiges mobiles Endgerät.
Weshalb gibt es nun das digitale Beurkundungsverfahren?
Diese Gesetzesänderungen sollen die Gründung von Gesellschaften vereinfachen und die EU-Richtlinie zur Digitalisierung umsetzen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die grenzüberschreitende Gründung von Gesellschaften mit digitalen Hilfsmitteln zu vereinfachen. Ob diese Ziele tatsächlich durch dieses Gesetz erreicht werden, wird sich in naher Zukunft zeigen.
Dr. Bettina Schacht
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zert. Testamentsvollstreckerin
Mediatorin