Ist ein Sturz auf dem Weg vom Bett ins häusliche Büro ein Arbeitsunfall?
Im konkreten Fall musste bewertet werden, ob der Weg ins Homeoffice eine unversicherte Vorbereitungshandlung oder ein versicherter Betriebsweg ist. Der Kläger befand sich auf dem Weg von seinem Schlafzimmer zu seinem Schreibtisch. Auf dem Weg in den Büroraum musste der Arbeitnehmer eine Wendeltreppe hinuntersteigen. Er rutschte aus und brach sich einen Brustwirbel. Das Bundessozialgericht wertete den Weg vom Schlafzimmer zu dem häuslichen Büro als Arbeitsweg. Ausschlaggebend war unter anderem, dass der Kläger die Treppe hinunterstieg, um unmittelbar mit seiner Arbeit beginnen zu können. Ein Frühstück nahm der Mann vor dem Arbeitsbeginn üblicherweise nicht ein (BSG 08.12.2021 – B 2 U 4/21 R).
Stefan Schröter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht