Können Hotelkosten gegen die Miete aufgerechnet werden?
In einer Mietwohnung kam es über Stunden zu Unterbrechungen der Wasserversorgung. Da keine Auskünfte über die Dauer der Unterbrechungen erteilt werden konnten, entschloss sich der Mieter, die Zeit in einem Hotel zu verbringen. Anschließend rechnete er die Hotelkosten gegen die Miete auf und behielt einen Teil der monatlichen Mietzahlung zurück. Die Vermieterin war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab dem Mieter zum Teil recht. Aufgrund der Wochenendsituation habe der Beklagte befürchten müssen, dass die Reparatur nicht vor Montag erfolgen würde. Es sei für den Mieter unter diesen Umständen nicht zumutbar gewesen, in seiner Wohnung zu verbleiben. Die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel müsse die Vermieterin tragen. Allerdings nur, soweit es sich um Kosten in einer angemessenen Höhe handle. Das Hotel, das der Mieter gebucht hatte, empfand das Gericht als zu teuer. Dementsprechend könne er nur einen angemessenen Teil der Hotelkosten gegen die Miete aufrechnen. Der Mieter hatte argumentiert, dass der Standard des Hotels aufgrund seiner hohen Miete gerechtfertigt sei. Das sah das Gericht anders. Die Höhe der Miete habe keinen Einfluss auf die Angemessenheit der Hotelkosten (AG Berlin 10.03.2021 – 17 C 237/20).
Markus Rauh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Transportrecht
Verwaltungsrecht
Theoretische Voraussetzungen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
Theoretische Voraussetzungen zum Fachanwalt für Steuerrecht