Bau- und Architektenrecht
Das gesamte Baurecht und Architektenrecht, aber auch das Vergaberecht werden immer komplexer – und selten läuft ein Bauvorhaben so reibungslos ab, wie man es sich wünscht. Schon im Vorfeld, aber auch während des Projekts und auch danach entstehen viele Fragen. Brauchen Sie als Architekt, Bauherr oder Handwerksbetrieb rechtlichen Rat oder Unterstützung?
Möchten Sie beispielsweise Ihren Bauträger- oder Grundstückkaufvertrag prüfen lassen oder klären, ob Sie Anspruch auf Baumängelhaftung haben? Wie Ihr konkretes Anliegen auch aussieht, bei uns finden Sie Hilfe von Experten mit langjähriger Erfahrung. Wir bearbeiten das private und öffentlich-rechtliche Baurecht in all seinen vielschichtigen Aspekten – von kleinen bis zu komplexen Fällen, von Bebauungsplänen bis zu einzelnen Baugenehmigungen. Wir prüfen nachbarrechtliche Verhältnisse und das dazugehörige Kostenrecht, befassen uns mit der Gestaltung des Architektenrechts vom Vorentwurf bis zur abschließenden Prüfung, und auch mit dem Vergaberecht.
Dabei beraten wir nicht nur in rechtlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Denn Bauen ist für viele ein einmaliges Ereignis im Leben, sodass hier alle Fragen besonders sorgfältig und rechtzeitig geklärt werden müssen, um Probleme zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie dabei …
- Baugenehmigungen zu erhalten
- Bau- und Architektenverträge zu gestalten und zu überprüfen
- Mängelrechte durchzusetzen und diese durch ein selbstständiges Beweisverfahren zu sichern
- Werklohnansprüche und Ansprüche auf Abschlagszahlungen geltend zu machen
- Honoraransprüche durchzusetzen
Wir helfen Ihnen …
- Sicherungsansprüche geltend zu machen (Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherheit)
- unberechtigt erhobene Vergütungsansprüche abzuwehren
- unberechtigte Haftungsansprüche von anderen baubeteiligten Unternehmen und/oder Architekten abzuwehren
- Haftungsansprüche gegenüber anderen baubeteiligten Unternehmen und/oder Architekten durchzusetzen