Systematisch betrachtet unterteilt sich das Agrarförderrecht in die beiden Bereiche Agrarmarktrecht und Agrarstrukturrecht.
Eine wesentliche Gemeinsamkeit beider Bereiche ist, dass sie in großem Umfang finanzielle Förderungen regeln. So wird durch Beihilfen in den Agrarmarkt eingegriffen und die Agrarstruktur finanziell unterstützt.
Landwirte haben die Möglichkeiten verschiedene Fördermittel staatlich zu beantragen.
Viele Gesetze, die die Landwirtschaft betreffen, sind bereits durch die Europäische Union geregelt und in der sogenannten „gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) zusammengefasst.
Die aktuelle Struktur der Grundverordnungen ist das Ergebnis der GAP-Reform 2014/2015.
Die landwirtschaftlichen Förderprogramme sind vielseitig und verfolgen einen öffentlichen und gesellschaftspolitischen Zweck. Die Voraussetzungen zur Erhaltung der Fördermittel kann ein Landwirt jedoch kaum mehr überblicken. Dies vor allem deshalb, weil die von der Europäischen Union vorgegeben Richtlinien einem ständigen Wandel unterzogen sind und in der Regel nur für einige wenige Jahre gelten.
Das Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationenund der Direktzahlungen vom 31. August 1972 (Marktorganisationsgesetz – MOG; Neubekanntmachung vom 7. November 2017) ist das zentrale deutsche Scharniergesetz zum Erlass des zur Durchführung des EU-Agrarmarkt- und EU-Direktzahlungsrechts notwendigen deutschen Durchführungsrechts
Egal ob Direktzahlungsansprüche, Betriebsprämie oder Zahlung im Rahmen eines Ausgleichs- oder Förderprogramms, häufig kommt es zu Rückzahlungsansprüchen oder Widerruf des Zuwendungsbescheids durch den Staat, wenn Verstöße gegen Richtlinien bzw. Verstöße der Europäischen Union vorliegen.
Gegen die Rücknahme von Bewilligungsbescheiden können Sie als Landwirt vorgehen. Jedoch müssen solche Bescheide fristgerecht angegriffen werden, ansonsten wird ein solcher Bescheid bestandskräftig, auch wenn er zu Unrecht ergangen ist.
Es lohnt sich daher solche Rücknahmebescheide rechtzeitig durch einen Spezialisten rechtlich überprüfen zu lassen.
Stefanie Braun
Rechtsanwältin
Theoretische Voraussetzungen zur Fachanwältin für Agrarrecht
Theoretische Voraussetzungen zur Fachanwältin für Erbrecht