Mietrecht: Hotelstornierung wegen Corona – hälftige Kostenteilung?

Ist bei einer Corona bedingten Hotelstornierung eine hälftige Kostenteilung gerechtfertigt?

Eine deutsche Vertriebsgesellschaft eines taiwanesischen Fitnesskonzerns wollte mit taiwanesischen Mitarbeitern im April 2020 eine Messe in Deutschland besuchen. Die notwendigen Hotelzimmer wurden bereits im Voraus gebucht und vollständig bezahlt. Ende Februar 2020 wurde die Messe abgesagt und die Vertriebsgesellschaft stornierte daraufhin die Hotelzimmer. Die Hotelkette erstattete jedoch nur 10% der Anzahlung zurück und behielt den restlichen Betrag als Servicegebühr ein. Die Hotelkette stützte ihr Verhalten auf eine entsprechende vertragliche Vereinbarung, die die Parteien geschlossen hatten. Die Vertriebsgesellschaft war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und verlangte auch die restlichen Hotelkosten auf dem Klageweg zurück.

Das OLG Köln war der Meinung, dass die Hotelkette die Hälfte der Hotelkosten zurückerstatten muss. Durch die abgesagte Messe sei es der Klägerin nicht zumutbar, unverändert am Vertrag festzuhalten. Das Auftreten der Corona-Pandemie und die sich daraus ergebenden schwerwiegenden Eingriffe in das öffentliche Leben würden eine schwerwiegende Änderung der für die Vertragsabwicklung vorgestellten Umstände darstellen. Die Absage der Messe und die behördlichen Beherbergungsverbote seien durch die Pandemie erfolgt. Zwar habe die Klägerin die Hotelzimmer bereits vor dem offiziellen Beherbergungsverbot storniert, dies sei jedoch ein zufälliger Umstand, der aus Billigkeitsgründen keinen Einfluss auf die Entscheidung der Kostentragung nehmen dürfe.  Das durch die Corona-Pandemie verwirklichte Risiko der Absage der Messe gehe über das gewöhnliche Verwendungsrisiko des Nachfragers deutlich hinaus und sei weder dem Risikobereich des Anbieters noch des Nachfragers zuzuordnen. Aus diesen Erwägungen hinaus sah das Gericht eine hälftige Kostenteilung als sachgerecht an (OLG Köln, 14.06.2021 – Az: 1 U 9/21).

Markus Rauh

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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