Inkassorecht

Inkassorecht

Das Rechtsgebiet Forderungseinzug und Inkassorecht umfasst die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung von Forderungen. Juristisch wird die Forderung als Einforderung eines Rechts oder Geltendmachung eines Anspruchs definiert. Im Bereich des Inkassorechts wird das immer auf eine Geldforderung bezogen.

Weigert sich ein Schuldner zu zahlen, muss der Gläubiger grundsätzlich klagen, um seinen Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen zu können.

Da sich ein Gerichtsverfahren längere Zeit hinziehen kann, und gegebenenfalls hohe Kosten verursacht, kann es ratsam sein, die Angelegenheit zunächst außergerichtlich oder im Rahmen eines Mahnverfahrens zu regeln.

Wenn auch außergerichtliche Bemühungen erfolglos ausgehen, kann die zivilgerichtliche Klage und die Betreibung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner eingeleitet werden. Tritt die Verjährung ein, ist das gerichtliche Mahnverfahren ein probates Mittel, dies zu verhindern.

Wir bieten umfassende, zügige und fachkundige Unterstützung, unabhängig davon, ob es um die gerichtliche Beitreibung von Forderungen oder außergerichtliches Inkasso geht.

Wir unterstützen Sie bei diesen und vielen anderen Anliegen:

  • anwaltliche Mahnung
  • Mahnverfahren / Vollstreckungsbescheid
  • Verjährungshemmung
  • Klage
  • Vollstreckungsverfahren
  • Pfändung
  • Zahlungsüberwachung

Vor der gerichtlichen Geltendmachung wird Ihre Forderung auf Plausibilität und Durchsetzbarkeit geprüft, bevor kostenträchtige Maßnahmen eingeleitet werden. Im Unterschied zu Inkassounternehmen sind wir berechtigt, Sie auch im streitigen Gerichtsverfahren zu vertreten, wobei die uns zustehende Vergütung gesetzlich geregelt ist und nicht als Erfolgsbeteiligung von der Forderung abgezogen wird.

Ihre Anwältin für dieses Fachgebiet
Rechtsanwältin Victoria Fellner