Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht beschreibt das Recht der Insolvenzen – ob aus Sicht des Schuldners oder aus Sicht des Gläubigers.
Aus Sicht des Schuldners ist zu unterscheiden zwischen den Regelinsolvenzen für Unternehmer und den Verbraucherinsolvenzen.
Zunächst bedarf es daher einer Klärung, ob Insolvenzreife vorliegt, was dann der Fall ist, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Wir beraten und vertreten Sie im Unternehmensinsolvenzrecht unter anderem bei:
- der Abwendung der Insolvenz (Sanierung oder Liquidation, Verhandlung mit Gläubigern)
- der Feststellung der Insolvenzgründe
- Fragen der Haftung z.B. des GmbH-Geschäftsführers
- den Wirkungen eines Insolvenzantrags
- dem Regelinsolvenzverfahren oder Planverfahren („Schutzschirmverfahren“)
- der vorläufigen Insolvenzverwaltung und Insolvenzverwaltung nach Eröffnung
- der Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Verwalter
- der Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung Ihrer Forderungen und Rechte im Insolvenzverfahren
- der Abwicklung von Vertragsverhältnissen im Insolvenzverfahren
- dem Recht der Anfechtung von Rechtsgeschäften im Insolvenzverfahren
- dem Insolvenzstrafrecht
Wir beraten und betreuen insbesondere Unternehmen, deren Geschäftsführer und Vorstände mit langjähriger Erfahrung und Expertise bei der Sanierung und Restrukturierung. Dabei klären wir, ob eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne einer Liquiditätsbilanz überhaupt gegeben ist oder prüfen mit Ihnen und Ihrem Steuerberater die Frage der bilanziellen Überschuldung und Fortführungsprognose. Ebenso haben wir ausgeprägtes Wissen und langjährige Erfahrungen mit der mitunter strategischen Vorbereitung von Insolvenzanträgen, helfen Ihnen aber auch, wenn Sie Insolvenzgläubiger sind, bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren.
Häufig geht es um die Abwehr von Anfechtungsansprüchen, mit welchen der Insolvenzverwalter Rechtsgeschäfte nachträglich zum Vorteil der Masse rückgängig macht und damit Zahlungen von Insolvenzgläubigern beansprucht. Diesen gilt es regelmäßig mit fachlicher Expertise entgegenzutreten und nicht voreilig aufgrund der Macht eines Insolvenzverwalters hier nachzugeben.
Im Verbraucherinsolvenzrecht unterstützen wir Sie:
- bei der Frage, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren sinnvoll ist, durchgeführt werden und eine Restschuldbefreiung erteilt werden kann
- wenn die Restschuldbefreiung versagt werden soll im Beschwerdeverfahren
Das Insolvenzstrafrecht ist dabei ein wesentlicher Kernbereich, den es bei jeder Insolvenzberatung zu beachten gilt. Ist der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum, verteidigen wir Sie kompetent und erfahren.