Mietrecht: Erhöhter Mietzins führt zu Bußgeld

Mietrecht: Erhöhter Mietzins führt zu Bußgeld

 

Ein Vermieter forderte für eine 33qm Einzimmerwohnung in Frankfurt a. M. 550,00 Euro zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 180,00 Euro. Der Mieter suchte bereits mehrere Monate vergeblich nach einer vergleichbaren Wohnung und war daher auf diese Wohnung stark angewiesen. Der Mieter meldete diesen hohen Mietzins dem zuständigen Amt für Wohnungswesen. Daraufhin wurden von Amts wegen Ermittlungen gegen den Vermieter eingeleitet. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass der Vermieter gegen § 5 WiStrG verstoßen hat.

Gegen diese Vorschrift verstoßen Vermieter, wenn sie ein hohes Entgelt (20 % über dem ortsüblichen Mietpreis) fordern oder verlangen und ein geringes Angebot vergleichbarer Wohnungen zur Verfügung steht. Die Vermieter müssen somit ihre Machtstellung dahingehend ausnutzen, dass sie dadurch eine höhere Miete verlangen.

Der Bußgeldbescheid der Behörde setzte das Bußgeld für den Vermieter auf 3.000,00 Euro fest. Weiterhin müsste die zu viel gezahlte Miete abgeführt werden. Nachdem der Vermieter gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt hatte, bestätigte das für den Einspruch zuständige Gericht die Entscheidung der Bußgeldbehörde. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass eine angemessene Gesamtmiete bei 380,00 Euro gelegen hätte.

Vorliegend übersteigt die verlangte Miete die ortsübliche Miete um etwa 90 % und ist daher deutlich überhöht. Ebenfalls ist der Wohnungsmarkt in Frankfurt – wie in vielen Großstädten – sehr angespannt und das Wohnungsangebot gering.

Gegen diesen Beschluss ging der Vermieter mittels Rechtsbeschwerde vor. Dieses Rechtsmittel bliebt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt jedoch ohne Erfolg und das Oberlandesgericht bestätigte die Ansicht des Amtsgerichts erneut.

Der Vermieter muss daher das Bußgeld in Höhe von 3.000,00 Euro zahlen und den überhöhten Mietzins zurückzahlen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss 01.11.2022 – OWi 1115/22).

Diese Konstellation kann derzeit in vielen Großstädten, insbesondere Universitätsstädten, auftreten, da hier das Wohnungsangebot besonders eingeschränkt ist und die Mietzinsen oft überdurchschnittlich hoch sind.

Markus Rauh

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Transportrecht
Verwaltungsrecht Theoretische Voraussetzungen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
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