Arbeitsrecht: Nachgewährung von Urlaubstagen wegen Quarantäne?

Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen wegen Corona-bedingter Quarantäne?

Die Arbeitnehmerin war vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 im Erholungsurlaub. Da sie an dem Coronavirus erkrankte, musste sie sich vom 27.11.2020 bis zum 07.12.2020 in Quarantäne begeben. Die Arbeitnehmerin konnte für diesen Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Vor dem Arbeitsgericht Bonn verlangt die Klägerin von ihrem Arbeitgeber die Nachgewährung von fünf Urlaubstagen.

Das Gericht lehnte das Begehren der Klägerin ab. Die Voraussetzungen für eine Nachgewährung von Urlaubstagen nach § 9 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) seien nicht gegeben.  Bei einer Erkrankung während des Urlaubs muss die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, damit dieser Zeitraum nicht auf den Jahresurlaub angerechnet wird. Das Gericht betonte, dass eine Quarantäneanordnung die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt nicht ersetzen kann (ArbG Bonn 07.07.2021 – 2 Ca 504/21).

Stefan Schröter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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