Steuerrecht
Zum Steuerrecht zählen alle Bereiche der Abgabenordnung und Steuertatbestände zur Besteuerung aller Arten von Einkünften mit dem in Deutschland geltenden Welteinkommen.
So sind insbesondere das Einkommensteuerrecht, aber auch das Körperschaftsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht regelmäßige Begleiter eines jeden Bürgers und Unternehmers. Die Finanzgerichtbarkeit mit ihrer besonderen Finanzgerichtsbarkeit und die besonderen Strafverfolgungsbehörden der Finanzämter sind mit dem Steuerstrafrecht als Besonderheit zu nennen.
Kaum ein Rechtsgeschäft hat keine steuerliche Relevanz. So ist selbst die Abgabe von bereits versteuertem Vermögen durch lebzeitige Schenkungen oder bei Tod ein steuerbarer Vorgang.
Gibt der Unternehmer sein Unternehmen auf oder verkauft er dieses, ist auch hier das Finanzamt beteiligt. Möglichkeiten zur Steuerminderung und Freibeträge gilt es hier genauestens zu erkennen.
Bei Vermögen im Ausland sind Doppelbesteuerungsabkommen häufig anzuwenden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Wir beraten Unternehmen aller Größen und Branchen genauso wie Privatpersonen in allen steuerrechtlichen Bereichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der konzeptionellen Beratung. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserem hohen Qualitätsanspruch, unserer immensen Prozesserfahrung und dem ganzheitlichen Ansatz. Zu diesem gehört auch die jahrzehntelange Kooperation mit der Steuerkanzlei Löffler, Wulff + Partner.