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Dr. Bettina Schacht
Digitale Vertragsabschlüsse sind aus dem Alltag heutzutage kaum noch wegzudenken. Hierbei genügen oft wenige Klicks, um einen Vertrag rechtsverbindlich abzuschließen. Problematisch wird es, wenn nicht die Person, mit welcher der Vertrag zustande kommen soll, selbst den „Bestellbutton“ betätigt, sondern eine dritte Person.
Beim Abschluss von Versicherungsverträgen kommt es auf die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe aller abgefragten Daten an. Gibt ein Versicherungsnehmer bestimmte Informationen bewusst falsch an oder verschweigt sie, um den Versicherer zum Vertragsschluss zu bewegen, stellt dies eine „arglistige Täuschung“ dar.
Macht ein Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages falsche Angaben hinsichtlich seiner gesundheitlichen Vorgeschichte, kann der Vertrag unter Umständen von dem Versicherer angefochten werden – mit der Folge, dass die Versicherung keine Leistungen erbringen muss.
Wir sind über 20 Anwältinnen und Anwälte aus nahezu allen Rechtsgebieten und können durch diese breite Aufstellung auf ein hervorragendes inderdisziplinäres Netzwerk zugreifen.
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